Bekanntmachung der Gemeinde Heeßen
Haushaltssatzung der Gemeinde Heeßen
für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Heeßen in der Sitzung am 16.02.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 715.800 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 850.400 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 500 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 697.600 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 791.500 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 500 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit . 114.000 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 23.300 Euro
festgesetzt.
§ 2
Es sind keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2017 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 116.200 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze der Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2017 werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 320 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 330 v.H.
§ 6
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 117 Abs.1 Satz 2 NKomVG gelten als unerheblich, wenn sie im Einzelfall 2.500 Euro nicht übersteigen.
Personalaufwendungen und –auszahlungen gelten darüber hinaus als unerheblich, wenn sie aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Vorschriften zwingend erforderlich sind.
Heeßen, den 16.02 2017
Gemeinde Heeßen
Der Bürgermeister Der Gemeindedirektor
gez. gez.
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(Bokeloh) (Schönemann)
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Landkreis Schaumburg in Stadthagen hat mit Verfügung vom 08.03.2017
- Az.: 20 14 10/14 – die vorstehende Haushaltssatzung zur Kenntnis genommen.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG für 7 Werktage, beginnend mit dem Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg zur Einsichtnahme in der Samtgemeinde Eilsen, Bückeburger Str. 4, 31707 Bad Eilsen, Zimmer 13
vom 03.April 2017 bis 11. April 2017
montags bis freitags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Gemeinde Heeßen Heeßen, den 14.03.2017
Der Gemeindedirektor
Schönemann